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Güteüberwachte Sicherheitskoordination

Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. So hat sich für Bauherren und Architekten das Thema „Baustellen- und Gesundheitsschutz-Koordination“ zu einem wichtigen Thema entwickelt. Seit Einführung der „Baustellenverordnung“ vom 10.06.1998 trägt nämlich der Bauherr die Gesamtverantwortung für sein Bauvorhaben: Das bedeutet, dass er nun die Verpflichtung hat, die anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Baustelle zu regeln. Wie das geht? Ganz einfach: Als Bauherr können Sie die Wahrnehmung der Verpflichtungen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben, auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen. Genau deshalb bieten wir Ihnen diese Sicherheitskoordination von TWELMEIER an und beraten Sie in der Planungsphase vor Baubeginn, während der Bauphase und nach Fertigstellung, um sämtliche Gespräche und Koordinationen mit Behörden, Analysen, Begehungen, Kontrollen und Zusammenstellungen für Sie übernehmen zu lassen.

Überlassen Sie uns doch die Arbeit.

Gerade weil sich auf Baustellen besondere Gefahren ergeben durch die gleichzeitige oder nachfolgende Ausführung von Arbeiten der Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber, kommt der Beratung zur Erstellung von Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Schön, dass es dafür ja TWELMEIER gibt.